Wir freuen uns, wenn es Ihnen besser geht und Sie das Klinikum wieder verlassen können. Alle Hinweise für die Zeit nach einer voll- oder teilstationären Behandlung finden Sie hier.
Entlassmanagement
Ziel des Entlassmanagements ist es, die Patientinnen und Patienten bei dem Wechsel von der stationären in die nachfolgende Versorgungsumgebung zu unterstützen. Seit dem 1. Oktober 2017 wird in unserem Klinikum für Patientinnen und Patienten nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt ein strukturiertes Entlassmanagement durchgeführt. Dies beruht auf Grundlage des „Rahmenvertrags über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a SGB V“.
Nachsorge
Nach einem stationären Aufenthalt im ÖHK Mühlhausen kann eine ambulante Weiterbehandlung bei einem niedergelassenen Nervenarzt, Psychologen oder dem Hausarzt empfehlenswert sein oder zum Beispiel in einer der Ambulanzen oder Tageskliniken des ÖHK. Mehr über die Möglichkeiten in unserem Klinikum erfahren Sie von den behandelnden Mitarbeitenden und online unter Ambulanzen und Tageskliniken.
Kontakte zu Selbsthilfegruppen, Tagesstätten, ambulanten Netzwerken u. ä. werden gern über den Sozialdienst des ÖHK sowie über die Ambulanzen und Tageskliniken vermittelt.
Rechnungslegung
Die Entgelte für die allgemeinen vollstationären, stationsäquivalenten und teilstationären Leistungen des Krankenhauses richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie der BPflV in der jeweils gültigen Fassung.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Rechnungslegung als pdf-Dateien zum Herunterladen.